Shoottrain
Die Agentur für Fotoproduktionen
+49 (0) 421 68 50 48 88
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für Geschäftsbeziehungen zwischen der The Shoot Train Company UG (haftungsbeschränkt) (i. W. wir od. uns od. Shoot Train) und Ihnen, dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
(2) Verträge mit Ihnen werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob Sie die unverbindliche Buchung über die deutschsprachige oder englischsprachige Seite unseres Web-Angebots abgeben.
(3) Abweichende Bedingungen Ihrerseits werden von Shoot Train nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Shoot Train Leistungsangebot
(1) Shoot Train bietet Ihnen die professionelle Organisation und Durchführung von Fotoshootings inklusive hiermit zusammenhängender Nebenleistungen an. Hierbei haben Sie einerseits die Möglichkeit über den Shoot-Kalkulator© von uns bereits zusammengestellte Shootingprodukte zu bestellen. Sie können andererseits aber auch jederzeit individuelle Anfragen per E-Mail, telefonisch oder über den Menüpunkt „Individualanfrage“ an uns richten. Auch für Individualanfragen gelten diese Shoot-Train-Bedingungen ausschließlich (§ 1).
(2) Wir werden die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchführen.
(3) Wir sind berechtigt, sämtliche von uns zu erbringenden Leistungen oder Teile hiervon durch Dritte zu erbringen.
§ 3 Shoot-Kalkulator© (Leistungen, Bestellvorgang, Vertragsschluss)
(1) Der Leistungsumfang der über den Shoot-Kalkulator© vordefinierten Fotoshootings ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung („Wir leisten“) im Shoot-Kalkulator©.
(2) In Abhängigkeit von dem ausgewählten Shooting müssen Sie vor der unverbindlichen Buchung noch einige ergänzende Optionen („Sie wählen“) auswählen. Die Auswahl der jeweiligen Optionen wird Ihnen durch die Zurverfügungstellung von Auswahllisten erleichtert. Die Abgabe einer unverbindlichen Buchung setzt immer die Vollständigkeit Ihrer Angaben voraus.
(3) Sie können über den Shoot-Kalkulator© Shootings auswählen und diese über den Button „Weiter“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Die gesammelten Shootings können Sie jederzeit einsehen und ändern („aus dem Warenkorb entfernen“ oder „Weitere Shootings auswählen“). Über den Button „Weiter“ gelangen Sie dann zu einer Zusammenfassung Ihrer gesammelten Fotoshootings. Durch Betätigung der entsprechenden Funktion Ihres Browsers können Sie von hier auch zurück zum Warenkorb gelangen, um ggf. noch Änderungen vorzunehmen. Nach Eingabe Ihrer Kontaktdaten in die zur Verfügung gestellten Formularfelder, geben Sie durch Anklicken des Buttons „Unverbindliche Buchung abschicken“ ein noch nicht verbindliches Angebot zur Buchung der im Warenkorb befindlichen Fotoshooting-Produkte ab.
(4) Ferner haben Sie durch Ankreuzen des Feldes „Ich bestätige, dass die unverbindliche Buchung im Rahmen meiner gewerblichen Tätigkeit erfolgt und nicht privaten Zwecken dient“ bestätigt, dass Sie die Anfrage als eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft abgeben und dieses Rechtsgeschäft in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.
(5) Wir senden Ihnen nach Eingang Ihrer unverbindlichen Buchung eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher Ihre Auswahl nochmals aufgeführt wird und Sie diese über die entsprechende Funktion Ihres E-Mail-Programms ausdrucken können. Im Anschluss erhalten Sie ein Briefing, in dem Sie ergänzende Angaben z. B. zu Gestaltungswünschen des Shootings machen können. Die automatische Empfangsbestätigung und das Briefing dokumentieren lediglich, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist und stellen kein verbindliches Angebot zu Abschluss eines Vertrages über Shooting-Leistungen dar.
(6) Der Vertrag über Shooting-Leistungen kommt erst durch Ihr Einverständnis in Textform und die Abgabe unserer Auftragsbestätigung zustande, die mit einer gesonderten E-Mail an Sie versendet wird.
§ 4 Auftragsabwicklung
(1) Der Umfang unserer Leistungen bei der Durchführung des Fotoshootings können Sie dem Vertrag (§ 3 Abs. 6 der AGB) entnehmen. Wir werden nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen der vor Ort (Location) gegebenen Möglichkeiten Ihre Vorgaben umsetzen.
(2) Die Auswahl der konkret an dem Fotoshooting beteiligten Personen, insbesondere des / der Models wird von uns durchgeführt. Sie können jedoch Eigenschaften (z. B. Alter, Haarfarbe, Körpergröße etc.) im Rahmen des Briefings vorgeben, die wir im Rahmen des Möglichen berücksichtigen werden. Entsprechendes gilt für Fotografen, Haar- / Make-up-Artists, Stylisten, Art-Director etc.
(3) Geben Sie uns keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Shootings, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
(4) Sobald die Ergebnisse des von Ihnen gebuchten Shootings und etwaiger Nebenleistungen (z. B. Bildbearbeitung) vorliegen, erhalten Sie eine Mitteilung über die Bereitstellung zum Download.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Soweit Sie uns Vorlagen, Daten oder sonstige Materialien zur Verwendung bei den Shootings überlassen (z. B. Produkte, Fotos, Logos, etc.), gehen wir davon aus, dass Sie zur Übergabe und Verwendung dieser Materialien uneingeschränkt berechtigt sind.
(2) Werden wir infolge der Verwendung solcher Vorlagen, Daten oder sonstiger Materialien von Dritten in Anspruch genommen, sind Sie daher verpflichtet, uns von etwaigen Forderungen des Dritten freizustellen und einen ggf. entstandenen Schaden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn Sie einen solchen Schaden nicht zu vertreten haben.
(3) Sie dürfen unsere Arbeitsergebnisse lediglich in dem in § 7 dieser AGB beschriebenem Umfang nutzen. Nehmen Dritte uns aufgrund einer Überschreitung des Umfangs der Nutzungsrechte in Anspruch, müssen Sie uns von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen.
(4) Mit der Abgabe der Buchung versichern Sie, dass alle von Ihnen bei der Buchung getätigten Angaben (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sollten Sie uns unbedingt und unverzüglich mitteilen. Dies gilt insbesondere für die E-Mail-Adresse, die vorrangig für die Kommunikation zwischen Ihnen und uns im Zuge der Abwicklung des Auftrages verwendet wird. Sie müssen daher im Interesse eines reibungslosen Ablaufs insbesondere auch Sorge dafür tragen, dass Ihnen der Empfang von E-Mails möglich ist.
(5) Im Hinblick auf die Übertragung von Daten sollten Sie vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einsetzen, da es andernfalls zu Beeinträchtigungen der Bearbeitungszeit oder von Ihnen zu ersetzenden Schäden kommen kann.
(6) Eine Datensicherung wird von uns nicht durchgeführt und obliegt allein Ihnen.
§ 6 Unzulässige Inhalte
(1) Soweit Sie im Rahmen der Buchung die Verwendung von Vorlagen u. Ä. verlangen, die pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte aufweisen, werden wir diese Bestellung nicht bearbeiten. Weitere uns zustehende Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
(2) Wir nehmen grundsätzlich keinerlei inhaltliche Überprüfung der von Ihnen beauftragten Arbeiten im Hinblick auf deren rechtliche Zulässigkeit vor. Wir prüfen insbesondere nicht, ob der Durchführung Ihrer Werbung wettbewerbsrechtliche Regelungen entgegenstehen. Die Verantwortung hierfür obliegt allein Ihnen.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Wir räumen Ihnen zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle für den in der Auftragsbestätigung festgelegten, konkreten Nutzungszweck der Shooting-Produkte erforderlichen, übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zur Verwertung der nach Maßgabe dieser AGB erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter ein. Bitte beachten Sie, dass diese Rechtsübertragung nicht das Recht zur Änderung oder zur Übertragung an Dritte umfasst.
(2) Wenn wir zur Vertragserfüllung Dritte heranziehen, werden wir deren Urhebernutzungsrechte – soweit im vorgenanntem Umfang erforderlich – zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise für Sie erwerben und im gleichen Umfang auf Sie übertragen.
(3) Über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte werden wir Sie informieren.
(4) Wir sind berechtigt, alle von uns im Rahmen der Erfüllung der Bestellung gefertigten Arbeiten zu Zwecken der Eigendarstellung – z. B. auf der Internetseite, in Portfolios, Broschüren, Präsentationen und Ausstellungen – zu verwenden sowie sie zu Werbe-, Design- und ähnlichen Wettbewerben einzusenden und sie in derartigen Zusammenhängen auszustellen oder ausstellen zu lassen. Personenbezogene Daten werden hierbei nicht veröffentlicht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die von uns im Rahmen eines Shootings erstellten und gelieferten Waren (z. B. Datenträger, Ausdrucke etc.) in unserem Eigentum.
§ 9 Preise, Zahlungsmodalitäten, Verzug, Aufrechnung
(1) Alle Festpreise der Shoot-Kalkulator-Shootings sind auf unserer Website ohne die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer angegeben.
(2) Die Zahlung der Vergütung ist zu 80% unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Sie erhalten mit der Auftragsbestätigung durch uns eine ordnungsgemäße Rechnung. Vor Zahlungseingang ist uns eine Bearbeitung des Auftrages nicht möglich. Die restlichen 20% der Vergütung sind nach Auftragsbeendigung/Lieferung umgehend fällig. Über diesen Betrag erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung.
(3) Geraten Sie mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Unabhängig hiervon sind wir ggf. berechtigt, weitere Verzugsschäden oder Rechte (z. B. Kündigung, Rücktritt) geltend zu machen.
(4) Sie können mit einer Ihnen zustehenden Forderung nur aufrechnen, wenn diese von uns unbestritten oder gegen uns rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur dann geltend machen, wenn der zugrunde liegende Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Zusatzleistungen, Erweiterung der Nutzungsrechte
(1) Die durch den Shoot-Kalkulator ermittelten Festpreise decken sämtliche Leistungen für das jeweilige Fotoshooting ab. Soweit Sie Leistungen verlangen, die nach der Leistungsbeschreibung und dem Briefing nicht von uns zu erbringen sind, werden wir Sie hierauf hinweisen und Ihnen zugleich die für die Mehrleistung aufzuwendenden Kosten mitteilen. Die Mehrleistung wird nur nach dem Erhalt Ihrer Zustimmung und der Vorauszahlung der Mehrkosten ausgeführt.
(2) Möchten Sie unsere Arbeitsergebnisse über den jeweils vereinbarten Nutzungszweck hinaus nutzen, werden wir Ihnen die Nutzung gegen ein gesondert zu vereinbarendes, zusätzliches Entgelt gestatten, soweit dies unter Berücksichtigung etwaiger Rechte Dritter möglich ist.
§ 11 Versand, Carnet
(1) Die Shoot-Kalkulator-Preise umfassen grundsätzlich auch die Kosten für die digitale Bereitstellung der Fotoaufnahmen.
(2) Soweit Sie die Übersendung von Ausdrucken, Datenträgern etc. wünschen, sind die Kosten für die Verpackung und den Versand gesondert zu vergüten. Sie sollten uns Ihren Wunsch unmittelbar nach Zugang der Eingangsbestätigung, § 3 Abs. 5, mitteilen. Im Rahmen der Auftragsbestätigung würden die entstehenden Mehrkosten entsprechend ausgewiesen.
(3) Sollen für ein Fotoshooting Ihre Waren oder Produkte verwendet werden (z. B. Mode-Kollektion), ist deren Transport (insbesondere Versand) nicht in unseren Festpreisen enthalten. Diese – wie auch etwaige Carnet-Kosten (Erfüllung von Zollanforderungen) – sind von Ihnen gesondert zu tragen.
§ 12 Lieferzeiten, rechtzeitige Mitwirkung
(1) Ist zum Zeitpunkt Ihrer Buchung abzusehen, dass das von Ihnen gebuchte Shooting nicht innerhalb angemessener Frist durchführbar ist, werden wir Ihnen dies unverzüglich mitteilen. Ist das Shooting dauerhaft nicht zu realisieren, sehen wir von einer Auftragsbestätigung und entsprechend einer Annahme Ihrer unverbindlichen Buchung ab und teilen Ihnen dies per E-Mail mit. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(2) Die Einhaltung einer angemessenen Lieferzeit durch uns ist lediglich dann möglich, wenn Ihre Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß erfolgen. Wenn Sie Vorlagen, Produkte, Daten und / oder sonstige Materialien zur Verfügung stellen wollen, müssen auch diese rechtzeitig vorliegen.
§ 13 Gewährleistung, Garantie, Verjährung
(1) Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie uns zunächst Gelegenheit geben müssen, etwaige Mängel zu beseitigen, ehe Sie weitere Rechte geltend machen können. Die Wahl der Art der Mangelbeseitigung obliegt uns. Wir können diese Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen oder gar nicht möglich ist. Ihnen stehen dann ggf. die gesetzlichen Ansprüche zu.
(2) Unsere Leistungen sollten Sie nach der Lieferung bzw. Bereitstellung zum Download unverzüglich auf offensichtliche Fehler untersuchen. Bestehen solche, müssen Sie diese innerhalb einer Frist von 7 Werktagen uns gegenüber anzeigen. Andernfalls können wir keine Gewährleistung übernehmen. Entsprechendes gilt, wenn Sie einen nicht offensichtlichen Mangel nicht innerhalb von 7 Werktagen nach dessen Entdeckung uns gegenüber anzeigen. In beiden Fällen genügt eine E-Mail mit einer prüfbaren Beschreibung des Mangels an info@shoot-train.com.
(3) Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus übernehmen wir keine Garantien hinsichtlich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
(4) Etwaige Gewährleistungsrechte unterliegen einer 12-monatigen Verjährungsfrist ab Lieferung bzw. Bereitstellung zum Download.
§ 14 Haftung
(1) Für unsere Haftung auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
(2) Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht). Im übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
(3) Sofern wir gemäß Abs. 2 für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach dem bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten weder, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.
(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie sonstiger Dritter, derer wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
§ 15 Kündigung des Vertrags
(1) Wir sind berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit über Ihr Vermögen ein Insolvenzantrag gestellt wird oder Sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
(2) Wir haben zudem das Recht, bei einer unterlassenen Mitwirkungshandlung Ihrerseits, insbesondere der fehlenden Zusendung erforderlicher Vorlagen, Produkte, Daten und / oder sonstiger Materialien sowie der Erteilung einer Freigabe, den Vertrag zu kündigen. Vor Ausspruch der Kündigung werden wir Ihnen eine Frist setzen, binnen derer Sie Gelegenheit zur Nachholung der Mitwirkungshandlung erhalten.
(3) Sollten Sie den Vertrag vorzeitig und ohne Grund einseitig beenden, sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Wir müssen uns lediglich dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder ggf. zu erwerben böswillig unterlassen.
§ 16 Höhere Gewalt
(1) Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines von uns beauftragten Dritten – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt (z.B. mangelnde Eignung des Wetters) berechtigen Sie erst dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn Ihnen ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Anderenfalls verlängert sich lediglich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
(2) Eine weitergehende Haftung unsererseits ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 17 Vertraulichkeit
Wir werden jegliche Information, die wir von Ihnen vor und im Rahmen dieses Vertrages erhalten, vertraulich behandeln und solche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern oder von uns beauftragten Dritten zugänglich machen, die ihrer zur Erfüllung unserer Verpflichtungen bedürfen.
§ 18 Datenschutz
(1) Wir erheben und speichern nur solche Daten von Ihnen, die für die Geschäftsabwicklung notwendig sind. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung.
(2) Sie erhalten auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
§ 19 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Verträge zwischen Ihnen und uns unterliegen vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Shoot Train, Bremen, Deutschland, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(3) Zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von Shoot Train, Bremen, Deutschland. Wir sind jedoch auch berechtigt, Gerichtsverfahren gegen Sie an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag enthält alle zwischen Ihnen und uns über den Vertragsgegenstand getroffenen rechtlichen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.